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Veröffentlicht von Dominik Neugebauer am 10.09.2026
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Ehe schließt Ihr nur vor dem Standesbeamten. Ihr beide erklärt persönlich und zur gleichen Zeit, dass Ihr heiraten wollt.
- Die Reihenfolge ist fest: zuerst die Anmeldung, dann die Mitteilung des Amts, dann der Trauungstag. Die sechs Monate zählen ab der Mitteilung.
- Zwischen Anmeldung und Trauung liegt im Gesetz keine Wartezeit von 14 Tagen. Bei Zossen gehören 14 Tage zum Alter der Meldebescheinigung bei der Abgabe.
- Den Termin holt Ihr beim Standesamt – am Telefon oder, in einzelnen Städten, online. Vor jedem deutschen Standesamt dürft Ihr heiraten; so steht es im Gesetz.
- Am Trauungstag fragt Euch der Standesbeamte einzeln, Ihr sagt Ja, er spricht die Ehe aus, und Ihr unterschreibt die Niederschrift. Trauzeugen und Ringe sind eine Wahl.
Ihr habt einen Tag im Kopf und wisst nicht, ob der Trauungstermin zu früh liegt. Dieselbe Frage steht in einem Hochzeitsforum vom Februar 2025: Wann soll die Trauung im Standesamt angesetzt werden, und liegt der Termin schon zu früh?
Ein frühestes Anmeldedatum steht im Bundesrecht nicht. Was zählt, ist die Mitteilung nach der Prüfung. Daneben läuft eine zweite Uhr im Kopf: In einer Umfrage vom Mai 2026 halten 50,6 Prozent der Befragten drei bis sechs Monate Vorbereitung für die ganze Hochzeit für ausreichend. Die Zahl gilt für die Feier. Die sechs Monate im Gesetz fangen erst an, wenn die Mitteilung da ist.
Was die standesamtliche Trauung ist
Die Ehe schließt Ihr nur vor dem Standesbeamten: Ihr erklärt persönlich und zur gleichen Zeit, dass Ihr heiraten wollt. Zuerst kommt die Anmeldung, das Amt prüft und teilt Euch mit, ob die Trauung stattfinden kann. Der Trauungstag liegt danach. Die sechs Monate zählen ab dieser Mitteilung.
Welche Unterlagen das Amt von Euch will und was der Vorgang kostet, steht in der Übersicht zur standesamtlichen Hochzeit. Hier geht es um den Termin und um den Tag selbst.
Wann der Termin hin muss
Viele Paare suchen zuerst nach einer Zahl: Wie früh darf der Trauungstag liegen, und wie spät ist zu spät? Im Bund gibt es dafür eine Obergrenze, und die hängt an der Mitteilung, die das Amt Euch nach der Prüfung schickt. Bis dahin liegen vier Schritte, und jeder hat einen eigenen Namen.
Vormerken ist der Wunschtermin im Kalender des Amts – am Telefon oder, in einzelnen Städten, online. Anmelden ist der Vorgang mit den Unterlagen; das Amt prüft, ob etwas entgegensteht. Mitteilen heißt: Das Amt schreibt Euch, ob die Trauung stattfinden kann. Trauungstag ist der Tag, an dem Ihr Ja sagt. Die sechs Monate zählen erst ab der Mitteilung.
Das steht in § 13 Absatz 4 des Personenstandsgesetzes. Sind die sechs Monate um, ohne dass Ihr geheiratet habt, meldet Ihr neu an, und das Amt prüft noch einmal.
Die sechs Monate fangen an, sobald die Mitteilung bei Euch ist.
Achtung, Frist
Verstreicht die Frist nach der Mitteilung, fangt Ihr von vorn an: neue Anmeldung, neue Prüfung. Zählt deshalb vom Tag der Mitteilung, und klärt mit dem Amt, wann sie bei Euch ankommt. Das BayernPortal schreibt: „Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen.“
Wie früh Ihr einen Wunschtermin vormerken dürft, entscheidet das Amt vor Ort. In Köln gehen Trautermine auf den Tag genau sechs Monate im Voraus um Mitternacht online. Die Vormerkung gilt erst, wenn Ihr Euch innerhalb von 40 Tagen mit den Unterlagen anmeldet. In Zossen könnt Ihr Euch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin anmelden. Aus organisatorischen Gründen solltet Ihr dort nicht später als zwei Monate vorher kommen. Beides hat sich das Amt selbst gesetzt. Andere Städte können andere Fenster haben. Im Bundesrecht steht keine Untergrenze.
Eine zweite Zahl taucht in Ratgebern daneben auf: 14 Tage zwischen Anmeldung und Trauung. Im Personenstandsgesetz und in der Verordnung dazu steht diese Wartezeit nicht. Bei Zossen gehört die Zahl zur Meldebescheinigung. Die soll bei der Abgabe nicht älter als 14 Tage sein, und die Stadt schreibt: Die 14 Tage beziehen sich auf die Einreichung. Ob andere Ämter dasselbe verlangen, ist bundesweit nicht belegt.
Beim Amt, bei dem Ihr heiratet, erfahrt Ihr, ob Euer Wunschtermin frei ist und bis wann die Anmeldung da sein muss. Denselben Rat gibt das BayernPortal. Eine Minutenangabe, wie lange die Trauung selbst dauert, nennt keine der amtlichen Quellen. Die Zeit vor Ort sagt Euch das Amt.
Wie Ihr den Termin holt
Die Anmeldung macht Ihr bei dem Standesamt, in dem einer von Euch wohnt oder sich länger aufhält. Habt Ihr keinen Wohnsitz in Deutschland, ist es das Amt, vor dem Ihr heiraten wollt. Anmelden sollt Ihr Euch persönlich. Wer verhindert ist, kann den anderen bevollmächtigen; sind beide aus wichtigem Grund verhindert, geht es schriftlich oder über eine bevollmächtigte Person. So steht es in § 28 der Personenstandsverordnung.
Oft sind das zwei Termine. Der erste ist die Anmeldung: Ihr bringt die Unterlagen, das Amt prüft. Der zweite ist der Trauungstag. In Köln könnt Ihr den Trauungstag zuerst vormerken und die Anmeldung nachholen, solange die 40 Tage halten. Andere Ämter wollen zuerst die Anmeldung. Was bei Euch gilt, sagt nur Euer Amt.
So holt Ihr den Termin
Ruft mal das Standesamt am Wohnort eines von Euch an und fragt nach dem Wunschtermin. Klärt in dem Gespräch vier Dinge: Ist der Tag frei? Bis wann muss die Anmeldung da sein? Wie schickt das Amt die Mitteilung nach der Prüfung? Wie viele Personen fasst der Raum? In einzelnen Städten könnt Ihr den Trautermin online vormerken – in Köln über „Trautermin Online“, in Hamburg über den Traukalender. Das Bundesrecht kennt diese Online-Buchung nicht. Die Anmeldung mit den Unterlagen bleibt.
In Köln gilt die Vormerkung erst, wenn Ihr Euch innerhalb von 40 Tagen nach dem Eintrag mit den Unterlagen anmeldet. Wer nur den Kalender klickt und die Anmeldung liegen lässt, verliert den Platz. Hamburg schreibt auf dem Traukalender, dass Ihr dort einen Wunschtermin reservieren könnt. Bevor Ihr auf einen Kalender im Netz setzt, lohnt der Anruf bei Eurem Amt – viele Städte haben keinen Online-Kalender.
Heiraten selbst dürft Ihr vor jedem deutschen Standesamt. So lautet § 11 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes. Die Anmeldung bleibt trotzdem am Amt Eures Wohnorts. Wollt Ihr woanders getraut werden, prüft dieses Amt und schickt die Unterlagen an das Amt, bei dem Ihr heiratet. Was das zweite Amt kostet, steht im Beitrag zu den Gebühren.
Wie der Trauungstag abläuft
Standesamtliche Hochzeit und standesamtliche Trauung sind derselbe Tag vor dem Standesbeamten. Was das Amt an diesem Tag tut, steht im Gesetz in einer kurzen Folge, ohne Uhrzeiten. Eine amtliche Angabe in Minuten gibt es nicht. Das BayernPortal nennt keine, die geprüften Stadtseiten auch nicht.
Vor der Trauung fragt das Amt, ob sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der Anmeldung geändert haben. In demselben Gespräch fragt es, ob Ihr einen Ehenamen bestimmen wollt. Diese Frage kommt jetzt, vor dem Ja.
Danach fragt der Standesbeamte Euch nacheinander, ob Ihr die Ehe miteinander eingehen wollt. Jede und jeder von Euch antwortet für sich. Wenn beide Ja sagen, spricht er aus, dass Ihr nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seid. So steht es in § 1312 Satz 1 BGB, und das BayernPortal fasst denselben Ablauf: Nach dem zweiten Ja seid Ihr verheiratet. Einen Ring, der die Ehe erst gültig macht, kennt das Gesetz nicht.
Anschließend schreibt der Standesbeamte die Erklärungen in eine Niederschrift. Die Niederschrift muss die Angaben für das Register enthalten. Ihr unterschreibt sie – zusammen mit den Zeugen, falls welche da sind, und mit dem Standesbeamten. Ins Eheregister kommen danach Tag und Ort der Eheschließung, Namen, Geburt, Geschlecht und die Namen, die Ihr von da an führt. Die Verwaltungsvorschrift sagt, das Amt soll das Register unverzüglich führen, spätestens am Werktag nach der Trauung. Der Eintrag muss nicht fertig sein, wenn Ihr den Raum verlasst.
Eine Eheurkunde darf das Amt schon aus dieser Niederschrift ausstellen, noch bevor der Eintrag im Register steht. Ob Ihr das Blatt am Trauungstag in die Hand bekommt, ist bundesweit nicht festgelegt. Das BayernPortal schreibt, Ihr könnt die Eheurkunde anfordern. Vorher klärt Ihr, ob das Amt sie am Tag selbst mitgibt oder ob Ihr sie später holt. Ein Stammbuch ist eine private Sammlung von Urkunden; das BayernPortal nennt es als Wunschstück, nicht als Pflicht. In Zossen schreibt die Stadt, Ihr bekommt die eingereichten Originale im Zuge der Eheschließung zurück – das ist die Rückgabe Eurer Papiere, keine Aussage zur Eheurkunde, und es gilt dort, nicht automatisch überall.
Samstag und einen Trauort außerhalb der Amtsräume bieten einzelne Ämter an. Das Gesetz verlangt eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdige Form, die die Amtshandlung ermöglicht. Einen Wochentag und einen festen Raum schreibt es nicht vor. In Köln stehen Trautermine innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten. In Brandenburg darf das Amt andere Räume nutzen, wenn es über sie verfügen kann. Ob draußen geht, lässt die Weisung in Brandenburg offen. Was das kostet, steht im Beitrag zu den Gebühren der standesamtlichen Hochzeit.
Versteht einer von Euch Deutsch nicht und beherrscht das Amt die Sprache nicht, kommt ein Dolmetscher dazu. Der gibt eine Versicherung an Eides statt ab oder beruft sich auf den allgemeinen Eid. Dann hört Ihr die Niederschrift auch in der fremden Sprache, und der Dolmetscher unterschreibt.
Wer bei der Trauung dabei sein darf
Wie viele Gäste Ihr mitbringt, bleibt Euch überlassen – so schreibt es das BayernPortal. Eine bundesgesetzliche Pflicht, dass die Trauung öffentlich ist, steht im Personenstandsgesetz und im BGB so nicht. Wie viele Personen der Raum fasst, setzt das einzelne Amt. Die Zahl sagt Euch das Amt, bevor die Einladungen rausgehen. Deshalb gehört die Frage nach dem Raum in denselben Anruf, in dem Ihr den Termin holt.
Trauzeugen sind früher der Regelfall, heute eine Wahl. Das Gesetz erlaubt einen oder zwei Zeugen, sofern Ihr das wünscht. Keiner geht auch. Sind Zeugen da, unterschreiben sie die Niederschrift mit. Was eine Trauzeugin am Tag wirklich tun kann – und was niemand von ihr verlangen kann –, steht im Beitrag Aufgaben der Trauzeugin.
Ringe verlangt das Gesetz nicht. In den Paragraphen zur Eheschließung kommen sie nicht vor. Ob ein Amt sie am Tag erwartet, steht auf den geprüften Amtsseiten nicht. Plant sie, wenn Ihr sie wollt, und lasst sie weg, wenn Ihr sie nicht wollt.
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie läuft eine standesamtliche Trauung ab?
Der Standesbeamte fragt Euch nacheinander, ob Ihr die Ehe miteinander eingehen wollt, nach dem Ja seid Ihr kraft Gesetzes verheiratet, danach unterschreibt Ihr die Niederschrift. Davor klärt das Amt, ob sich seit der Anmeldung etwas geändert hat und ob Ihr einen Ehenamen wollt. Eine Minutenangabe für die Länge gibt keine amtliche Quelle.
Ist der Ablauf der standesamtlichen Hochzeit etwas anderes?
Nein, standesamtliche Trauung und standesamtliche Hochzeit meinen denselben Tag vor dem Standesbeamten. Die Suche nach dem Ablauf der standesamtlichen Hochzeit landet bei derselben Reihenfolge: Anmeldung, Mitteilung, Trauungstag mit Ja-Wort, Ausspruch und Niederschrift.
Was ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Trauung?
Die Anmeldung ist der Vorgang, mit dem das Amt prüft, ob die Trauung stattfinden kann. Die Trauung ist der Tag, an dem Ihr Ja sagt. Dazwischen liegt die Mitteilung. Die sechs Monate zählen ab dieser Mitteilung, nicht ab dem Anmeldetag.
Kann man den Standesamt-Termin online buchen?
In einzelnen Städten ja, im Bundesrecht steht das nicht. Köln bietet „Trautermin Online“ an, Hamburg einen Traukalender zur Reservierung. In Köln gilt die Vormerkung erst nach der Anmeldung innerhalb von 40 Tagen. Die Vormerkung ersetzt die Anmeldung mit den Unterlagen nicht, und bei Eurem Amt kann der Weg ein Telefonat sein.
Wie lange dauert die standesamtliche Trauung?
Eine amtliche Angabe in Minuten gibt es nicht. BayernPortal, Personenstandsgesetz und die geprüften Stadtseiten nennen keine Dauer. Fragt das Amt, wie viel Zeit Ihr am Trauungstag einplanen sollt.
Was passiert, wenn die sechs Monate um sind?
Dann braucht die Eheschließung eine neue Anmeldung und eine neue Prüfung. So steht es in § 13 Absatz 4 des Personenstandsgesetzes. Die Frist läuft ab der Mitteilung, dass die Trauung stattfinden kann – nicht ab dem Tag, an dem Ihr Euch zum ersten Mal gemeldet habt.
Kann man an einem anderen Standesamt heiraten als dem Wohnort?
Ja. Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Die Anmeldung bleibt am Amt Eures Wohnorts; dieses Amt prüft und schickt die Unterlagen an das Trauungsamt. Was das zweite Amt kostet, steht im Beitrag zu den Gebühren.
Bekommt man die Eheurkunde am Trauungstag?
Das Amt darf sie schon aus der Niederschrift ausstellen, noch bevor der Eintrag im Register steht. Ob Ihr sie am Tag selbst mitnehmt, ist bundesweit nicht festgelegt. Fragt vorher nach. Das BayernPortal schreibt, Ihr könnt die Eheurkunde anfordern.
Braucht man Trauzeugen beim Standesamt?
Nein. Trauzeugen sind früher der Regelfall, heute eine Wahl: einer oder zwei, wenn Ihr das wünscht, keiner geht auch. Was eine Trauzeugin tun kann, steht im Beitrag Aufgaben der Trauzeugin.
Braucht man Ringe beim Standesamt?
Das Gesetz verlangt keine Ringe. In den Paragraphen zur Eheschließung kommen sie nicht vor. Ob ein Amt sie am Tag erwartet, steht auf den geprüften Amtsseiten nicht.
Kann man samstags standesamtlich heiraten?
Ja, wo das Amt das anbietet. Dasselbe gilt für einen Trauort außerhalb der Amtsräume. Was Samstag und auswärtiger Ort kosten, steht im Beitrag zu den Gebühren.
Braucht man einen Dolmetscher beim Standesamt?
Ja, wenn einer von Euch Deutsch nicht versteht und das Amt die Sprache nicht beherrscht. Der Dolmetscher gibt eine Versicherung an Eides statt ab oder beruft sich auf den allgemeinen Eid, liest die Niederschrift mit vor und unterschreibt.
Zum Schluss
Den Trauungstermin setzt Ihr, sobald das Amt Euch den Wunschtermin bestätigt und Ihr wisst, wann die Anmeldung da sein muss. Die sechs Monate behaltet Ihr ab der Mitteilung im Kopf. Am Tag selbst ist die Folge kurz: Frage, Ja, Ausspruch, Unterschrift.
Wenn Ihr gerade erst anfangt und die Reihenfolge um die Trauung herum noch offen ist, hilft Euch Die erste Hochzeitsplanung in 10 Schritten. Die Unterlagen und die Übersicht über den ganzen Vorgang liegen in der Checkliste zur standesamtlichen Hochzeit.
Die Angaben zum Ablauf stammen aus amtlichen Quellen, abgerufen am 9. September 2026: § 1310 BGB und § 1311 BGB (Eheschließung vor dem Standesbeamten, persönlich und gleichzeitig), § 1312 BGB (Befragung, Ausspruch, Zeugen), § 11 PStG (jedes deutsche Standesamt), § 12 PStG und § 13 PStG (Anmeldung, Prüfung, sechs Monate ab der Mitteilung), § 14 PStG und § 15 PStG (Ablauf am Trauungstag, Eheregister), § 55 PStG (Eheurkunde aus der Niederschrift), § 2 PStV (Dolmetscher) und § 28 PStV (Anmeldung persönlich, Weiterleitung an das Trauungsamt), BayernPortal zur Anmeldung (Seitenstand 30.6.2026) und zur Eheschließung (Seitenstand 5.8.2026), Köln, Trautermin Online, Zossen zur Anmeldung, Hamburg, Traukalender sowie die Allgemeine Weisung zum PStG, Brandenburg (1.3.2021, geändert 15.2.2022) und die PStG-VwV in der GMBL-Fassung vom 15.4.2010. Die Zahl zur Vorbereitungszeit: Trustlocal Hochzeitsreport 2026, Umfrage durch Appinio, 1.000 Personen in Deutschland, Erhebung 13. bis 15. Mai 2026, Pressemappe, abgerufen über die Masterliste am 23. August 2026. Das Forum vom Februar 2025: hochzeitsforum.org, Thread „Bitte um Tipps zum Zeitablauf“, Nutzerin Silvia311AP, 24. Februar 2025. Gebühren gehören nicht in diesen Beitrag. Verbindlich ist die Auskunft Eures Standesamts. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand September 2026.
