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Veröffentlicht von Dominik Neugebauer am 05.10.2026
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ihr bestimmt den Ehenamen beim Standesamt. Seit dem 1. Mai 2025 kann das auch ein Doppelname für Euch beide sein. Wenn Ihr keinen gemeinsamen Namen wählt, behält jeder seinen Namen.
- Du musst Dich nicht ummelden. Das Standesamt meldet die Eheschließung und Eure Namen selbst an die Meldebehörde.
- Mit dem neuen Namen ist Dein alter Personalausweis ungültig. Ein neuer kostet seit dem 7. Februar 2026 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro.
- Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber und Versicherungen erfahren den neuen Namen von Dir, bei einem Auto auch die Zulassungsstelle.
- Du musst den Führerschein in der Regel nicht umschreiben lassen.
- Es gibt keine Frist für die Namenswahl. Ihr könnt den Ehenamen auch später bestimmen, dann bestätigt ein Standesamt oder ein Notar Eure Unterschriften.
Vielleicht liegt die Eheurkunde noch neben den Blumen von der Trauung, und auf Deiner Bankkarte steht noch der alte Name. Oder Ihr überlegt gerade, welchen Namen Ihr nach der Hochzeit tragen wollt, und wollt vorher wissen, was danach alles ansteht.
Hinter beidem steckt dieselbe Frage: Wer erfährt Deinen neuen Namen von selbst, und wem musst Du ihn sagen? Das Du gilt ab hier dem von Euch, der einen neuen Namen bekommt, beim Doppelnamen also Euch beiden. Wenn Du Deinen Namen behältst, springst Du am besten gleich zum Abschnitt dazu weiter unten.
Wo musst Du den neuen Namen nach der Hochzeit melden?
Du musst Dich nicht ummelden. Das Standesamt meldet die Eheschließung samt Euren Namen von sich aus an die Meldebehörde, meist Dein Bürgeramt. Trotzdem machst Du gleich nach der Hochzeit dort einen Termin für einen neuen Personalausweis, denn der alte gilt mit dem neuen Namen nicht mehr. Seit Februar 2026 kostet er 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro.
Danach sagst Du Bescheid: Deinem Arbeitgeber, Deiner Krankenkasse, Deiner Bank und Deinen Versicherungen. Wenn ein Auto auf Dich zugelassen ist, gehört auch die Zulassungsstelle dazu. Verträge, Konten und Online-Zugänge kommen zum Schluss.
Welcher Nachname nach der Hochzeit möglich ist
Das Gesetz nennt Euren gemeinsamen Namen Ehenamen. Ihr könnt einen bestimmen, müsst es aber nicht. Wenn Ihr beim Standesamt keinen gemeinsamen Namen wählt, behält jeder von Euch seinen bisherigen Namen (§ 1355 Abs. 1 BGB). Diese Namen können Euer Ehename werden:
- der Geburtsname von einem von Euch,
- der Name, den einer von Euch gerade trägt, zum Beispiel ein Name aus einer früheren Ehe,
- seit dem 1. Mai 2025 auch ein Doppelname aus Euren beiden Namen, den dann Ihr beide tragt.
Zwischen den beiden Teilen eines Doppelnamens steht ein Bindestrich, außer Ihr bestimmt es anders. Wenn einer von Euch schon einen Namen aus mehreren Teilen hat, bringt er davon nur einen Teil in den Doppelnamen ein (§ 1355 Abs. 2 und 3 BGB).
Wer den Namen des anderen annimmt, kann den eigenen Geburtsnamen oder den bisherigen Namen voranstellen oder anhängen. So entsteht ein Begleitname. Ein Beispiel mit den Namen aus der Grafik: Wenn Ihr beide Winter heißt, kann sich der von Euch, der vorher Sommer hieß, Sommer Winter nennen oder, wenn er es so bestimmt, mit Bindestrich Sommer-Winter. Der andere heißt weiter nur Winter. Bei einem Doppelnamen heißt Ihr beide Winter-Sommer, dort gehört der Bindestrich automatisch dazu. Den Begleitnamen kannst Du später widerrufen, danach aber kein zweites Mal wählen. Und wenn Euer Ehename schon ein Doppelname ist, kommt kein Begleitname dazu (§ 1355a BGB).
Wenn Ihr Euch bis zur Trauung nicht einig seid, könnt Ihr den Ehenamen auch später bestimmen. Eure Erklärung muss dann öffentlich beglaubigt sein, das heißt, ein Standesamt oder ein Notar bestätigt Eure Unterschriften (§ 1355 Abs. 4 BGB). Euer Standesamt sagt Euch, wo das geht und was es kostet.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat ausgewertet, welche Namen Paare 2016 gewählt haben, mit Zahlen von 174 Standesämtern. Die Anteile sind gerundet: Drei Viertel der Paare wählten den Namen des Mannes, 6 Prozent den der Frau, etwa doppelt so viele behielten ihre Namen, und 8 Prozent nahmen einen Doppelnamen, den damals nur einer von beiden tragen durfte.
Wie Ihr den Namen beim Standesamt erklärt, steht in der Checkliste für die standesamtliche Hochzeit.
Was das Standesamt schon für Dich weitermeldet
Nach der Trauung meldet das Standesamt Eure Eheschließung an die Meldebehörde, mit den Namen von Euch beiden (§ 58 PStV). Die Meldebehörde ist die Stelle Deiner Stadt oder Gemeinde, bei der Du Dich nach einem Umzug anmeldest, meist das Bürgeramt. Wegen des neuen Namens musst Du dort nichts ummelden, das erledigt das Standesamt. Wegen des Ausweises musst Du trotzdem hin.
Die Meldebehörde gibt einen neuen Familiennamen an die Rentenversicherung weiter, und die leitet ihn an Deine Krankenkasse weiter, soweit sie weiß, bei welcher Du bist (§ 196 Abs. 2 SGB VI, § 28i SGB IV). Ob das bei Dir klappt, ist nicht sicher. Sag Deiner Krankenkasse deshalb selbst Bescheid.
Deine Steuer-ID bleibt dieselbe, auch mit neuem Namen. Bei einer Trauung in Deutschland wechselt die Steuerklasse ab dem Tag der Hochzeit von selbst auf IV und IV. Nach der Steuerklasse richtet sich, wie viel Lohnsteuer Euer Arbeitgeber bei jeder Gehaltszahlung einbehält. Mit einer Steuerberatung klärt Ihr am besten, welche Kombination zu Euren Gehältern passt. Wenn Ihr andere Steuerklassen wollt, beantragt Ihr sie bis zum 30. November beim Finanzamt. Im Jahr der Hochzeit ist der Wechsel laut BayernPortal und den Finanzämtern in Baden-Württemberg rückwirkend ab dem Monat der Heirat möglich, sonst gilt er ab dem Monat nach Eurem Antrag.
Im Beitrag zum Ablauf der standesamtlichen Trauung liest Du, was bei der Trauung selbst passiert.
Personalausweis und Reisepass: Frist und Kosten
Vielleicht hast Du gelesen, dass Du für den neuen Ausweis sechs Monate Zeit hast. Eine solche Frist steht nicht im Gesetz. Dort steht etwas Strengeres: Ein Personalausweis mit falschen Angaben ist ungültig, und nur Anschrift und Körpergröße sind davon ausgenommen (§ 28 Abs. 1 PAuswG).
Sobald Du den neuen Namen trägst, gilt Dein alter Ausweis nicht mehr.
Achtung, Frist
Das Gesetz verlangt, dass Du den alten Ausweis unverzüglich beim Bürgeramt vorlegst, in manchen Städten heißt es Bürgerbüro (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG). Unverzüglich heißt: nicht aufschieben. Eine feste Zahl von Tagen gibt es nicht. Mach deshalb den nächsten Termin aus, den Du schaffst, nimm den alten Ausweis mit und beantrag dort gleich den neuen. Für den Reisepass gilt dasselbe (§ 15 PassG).
Ab 16 Jahren musst Du einen gültigen Ausweis besitzen. Wer keinen hat, handelt ordnungswidrig, und das Gesetz nennt dafür eine Geldbuße bis 3.000 Euro (§ 1 und § 32 PAuswG). Ein gültiger Reisepass reicht auch, aber der gilt mit dem alten Namen ebenfalls nicht mehr (§ 11 Abs. 1 PassG).
Im Gesetz steht dazu „kann … geahndet werden“, eine Geldbuße ist also möglich, aber nicht zwingend. Wenn Du bis zum neuen Ausweis sofort einen brauchst, etwa für eine Reise, kann Dir das Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Er kostet 10 Euro und gilt höchstens drei Monate (§ 3 und § 6 PAuswG). Frag beim Termin, wie Du Dich bis zum neuen Ausweis sonst ausweisen kannst und ob Dir in der Wartezeit etwas droht.
Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46 Euro, wenn Du 24 oder älter bist, und 27,60 Euro, wenn Du jünger bist (§ 1 PAuswGebV). Im Netz findest Du vielleicht noch 37 Euro, das war der Preis bis dahin. Wenn das Bürgeramt Dein Foto macht, kommen 6 Euro dazu.
Der Reisepass kostet 70 Euro ab 24 Jahren und 37,50 Euro darunter. Für einen Pass mit 48 Seiten statt des normalen Passes mit 32 Seiten zahlst Du 22 Euro mehr, für einen Express-Pass 32 Euro mehr (§ 27 Abs. 1 PassV). Wenn Ihr bald verreist, etwa in die Flitterwochen, plant den Pass am besten gleich mit ein.
Die Städte geben sehr unterschiedlich an, wie lange Du auf den neuen Ausweis wartest. Frag deshalb bei Deinem Bürgeramt nach, wenn Du den Termin ausmachst.
Beim Führerschein hast Du in der Regel die Wahl. Du musst ihn nicht umschreiben lassen. Wenn Du den alten behältst, brauchst Du bei einer Kontrolle ein Ausweispapier, aus dem der Name in Deinem Führerschein hervorgeht. So steht es zum Beispiel bei der Stadt Stuttgart. Dort kostet der neue Führerschein 11,20 Euro, wenn Dein alter schon eine Karte im Format ab 2013 ist, und 26,50 Euro für ältere Führerscheine. Was es bei Dir kostet, sagt Dir Deine Führerscheinstelle.
Wo Du den neuen Namen zuerst meldest
Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge. Ich würde trotzdem mit dem Ausweis anfangen, weil Du erst mit dem neuen wieder einen gültigen hast.
So gehst Du vor
- Bei der Trauung erklärt Ihr dem Standesamt Euren Ehenamen.
- Beim Bürgeramt beantragst Du den neuen Personalausweis und, wenn Du einen hast, den Reisepass.
- Du sagst Deinem Arbeitgeber, Deiner Krankenkasse und Deiner Bank Bescheid.
- Danach kommen Deine Versicherungen und, wenn ein Auto auf Dich zugelassen ist, die Zulassungsstelle.
- Nach und nach änderst Du Verträge, Mitgliedschaften und Online-Zugänge.
Bei den Schritten drei bis fünf entscheidest Du selbst, was zuerst dran ist. Dabei hilft eine Liste, auf der Du abhakst, wem Du schon Bescheid gesagt hast.
Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen
Bank. In den Muster-Geschäftsbedingungen der privaten Banken steht, dass Du der Bank unverzüglich Bescheid gibst, wenn sich Dein Name oder Deine Anschrift ändert (AGB-Banken, Nr. 11 Abs. 1). Sag also jeder Bank Bescheid, bei der Du ein Konto, eine Karte oder einen Kredit hast. Frag dabei nach, ob sie eine Kopie der Eheurkunde braucht und ob sie Dir neue Karten schickt.
Arbeitgeber. Ob Du Deinem Arbeitgeber den neuen Namen melden musst, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Allgemein musst Du ihm aber die Angaben machen, die er für die Meldungen zur Sozialversicherung braucht (§ 28o SGB IV). Er erfährt die neue Steuerklasse elektronisch über die Finanzverwaltung, beim Namen lässt sich das nicht sicher sagen. Schreib der Personalabteilung deshalb selbst, damit zum Beispiel Gehaltsabrechnung und Mailadresse stimmen.
Krankenkasse. Die Techniker Krankenkasse zum Beispiel schickt Dir eine neue Gesundheitskarte, sobald Du ihr den neuen Namen mitgeteilt hast. Bei anderen Kassen fragst Du nach, was sie dafür von Dir brauchen.
Versicherungen. Wenn Du eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung hast, schreibst Du auch dort kurz, wie Du jetzt heißt. Dann passen Vertrag und Ausweis wieder zusammen.
Auto. Wenn ein Auto auf Dich zugelassen ist, teilst Du der Zulassungsstelle den neuen Namen unverzüglich mit (§ 15 Abs. 1 FZV). Die Zulassungsstelle sagt Dir, was das kostet. Sag auch Deiner Kfz-Versicherung Bescheid.
Verträge, Konten, Mitgliedschaften und Online-Zugänge
Bei Verträgen, Abos und Mitgliedschaften änderst Du den Namen, damit Rechnungen und Briefe zu Deinem Ausweis passen. Denk dabei zum Beispiel an:
- Handy, Internet und Festnetz,
- Strom, Gas und Wasser, wenn die Verträge auf Deinen Namen laufen,
- Vermieter oder Hausverwaltung,
- den Rundfunkbeitrag,
- Zeitungen, Streaming und andere Abos,
- Verein, Fitnessstudio, Bibliothek, Bahn-Abo und Kundenkarten,
- Arztpraxen, in denen Du Patientin oder Patient bist.
Für die Online-Zugänge durchsuchst Du am besten Dein Mailpostfach nach Anmeldebestätigungen und Rechnungen. Dann siehst Du, bei wem Du ein Konto hast. In einem Online-Shop schaust Du zuerst im Profil, ob Du den Namen dort selbst ändern kannst. Bei Konten, für die Du einmal Deinen Ausweis zeigen musstest, etwa bei Online-Banken oder Bezahldiensten, fragst Du besser beim Kundendienst nach.
Wahrscheinlich fällt Dir das Klingelschild bald von selbst auf, weil Du jeden Tag daran vorbeigehst. Für alles andere kannst Du Dir gleich hier die Liste ausdrucken.
Was Du meldest, wenn Du Deinen Namen behältst
Wenn Ihr keinen Ehenamen bestimmt oder wenn Dein Name der Ehename wird, bleiben Dein Ausweis und Dein Reisepass gültig. Du musst dann nichts neu beantragen, und Bank, Arbeitgeber und Krankenkasse führen Dich unter demselben Namen weiter.
Auch dann erfährt die Meldebehörde durch das Standesamt von Eurer Ehe, und die Steuerklasse wechselt auf IV und IV. Bei Versicherungen und Verträgen, die Ihr jetzt zusammenlegen möchtet, gibst Du Deinen neuen Familienstand an und fragst nach, was sich dadurch ändert.
Vielleicht spricht Dich trotzdem jemand mit dem Namen Deines Partners oder Deiner Partnerin an. Dann darfst Du es richtigstellen oder es stehen lassen, ganz wie Du magst.
Und wenn Dein Partner oder Deine Partnerin Deinen Namen annimmt, gilt für ihn oder sie alles, was in den Abschnitten oben steht.
Dauer und Kosten im Überblick
| Stelle | Was es kostet | Bis wann |
|---|---|---|
| Standesamt, Ehename | je nach Bundesland, bei der Trauung teils kostenlos, für eine spätere Erklärung nicht bundesweit einheitlich, Euer Standesamt nennt Euch den Betrag | keine Frist |
| Personalausweis | 46 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro darunter, Foto vom Amt 6 Euro | unverzüglich, der alte ist ungültig |
| Reisepass | 70 Euro ab 24 Jahren, 37,50 Euro darunter | unverzüglich vorlegen, der alte ist ungültig |
| Führerschein | in Stuttgart 11,20 Euro, bei älteren Führerscheinen 26,50 Euro | freiwillig |
| Zulassungsstelle | frag Deine Zulassungsstelle | unverzüglich |
| Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Verträge | frag bei der jeweiligen Stelle nach | Bank unverzüglich, die anderen nach und nach |
Wenn Du 24 oder älter bist und Ausweis und Reisepass neu brauchst, sind das 46 plus 70, also 116 Euro. Dein Bürgeramt sagt Dir, wie lange Du auf beides wartest. Im Beitrag zu den Kosten und Gebühren beim Standesamt findest Du, was die Trauung selbst kostet.
Nach der Hochzeit wartet mehr als der neue Name: Dankeskarten, geliehene Vasen, die Fotos vom Fotografen. Für diese Wochen gibt es in meinem Shop das Just Married Reset Kit.
Häufige Fragen zur Namensänderung nach der Hochzeit
Wie funktioniert die Namensänderung nach der Hochzeit?
Ihr erklärt beim Standesamt, welchen Ehenamen Ihr tragt, am besten direkt bei der Trauung. Wer den Namen wechselt, beantragt danach einen neuen Ausweis und sagt den anderen Stellen Bescheid.
Wie lange dauert die Namensänderung nach der Hochzeit?
Du trägst den neuen Namen ab Eurer Erklärung beim Standesamt. Wie schnell danach der Ausweis fertig ist, hängt von Deinem Bürgeramt ab.
Wie lange habe ich Zeit, den Personalausweis ändern zu lassen?
Das Gesetz nennt keine Zahl von Tagen, es verlangt „unverzüglich“. Das heißt: nicht aufschieben, also den nächsten Termin beim Bürgeramt nehmen, den Du schaffst. Wenn Du bis zum neuen Ausweis sofort einen brauchst, kann Dir das Bürgeramt einen vorläufigen ausstellen.
Was kostet die Namensänderung nach der Hochzeit?
Der neue Personalausweis kostet 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro. Falls Du einen Reisepass hast, zahlst Du für den neuen 70 oder 37,50 Euro. Für eine spätere Namenserklärung beim Standesamt gibt es keine bundesweit einheitliche Gebühr.
Bis wann muss ich den neuen Namen melden?
Beim Ausweis, beim Reisepass, bei der Zulassungsstelle und bei der Bank heißt es: unverzüglich. Bei den übrigen Stellen hast Du mehr Luft, sag ihnen aber bald Bescheid, damit Post und Rechnungen stimmen.
Wo muss ich die Namensänderung nach der Hochzeit melden?
Ausdrücklich steht die Pflicht im Gesetz beim Bürgeramt für Ausweis und Reisepass und bei der Zulassungsstelle, wenn ein Auto auf Dich zugelassen ist. Für Deine Bank steht sie in den Muster-Geschäftsbedingungen der Banken. Trotzdem lohnt es sich, jeder Stelle Bescheid zu sagen, die Dich mit Namen kennt, siehe die nächste Frage.
Wo überall muss ich meinen Namen ändern?
Bei jeder Stelle, die Dich mit Namen kennt: Ausweis und Pass, Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Zulassungsstelle, dazu Verträge, Abos, Mitgliedschaften und Online-Konten. Nur beim Führerschein hast Du in der Regel die Wahl.
Welche Unterlagen brauche ich für die Namensänderung?
Zum Bürgeramt nimmst Du Deinen alten Ausweis und ein Passfoto mit, das Foto kann auch das Amt machen. Frag am besten gleich, wenn Du den Termin ausmachst, welche Unterlagen es sonst noch sehen will, etwa die Eheurkunde.
Was muss ich bei der Namensänderung beachten?
Schreib den neuen Namen überall genauso, wie ihn das Standesamt eingetragen hat, beim Doppelnamen also mit oder ohne Bindestrich. Sonst stehen auf Ausweis, Bankkarte und Gesundheitskarte verschiedene Schreibweisen.
Was tue ich nach der Namensänderung als Erstes?
Mach zuerst den Termin beim Bürgeramt aus, weil Dein alter Ausweis mit dem neuen Namen nicht mehr gilt. Arbeitgeber, Krankenkasse und Bank folgen danach.
Welche Namen sind nach der Hochzeit möglich?
Ihr könnt den Geburtsnamen oder den jetzigen Namen von einem von Euch wählen, seit Mai 2025 auch einen Doppelnamen, den Ihr beide tragt. Wer den Namen des anderen annimmt, kann den eigenen als Begleitnamen dazunehmen.
Was muss ich melden, wenn ich meinen Namen behalte?
Wegen des Namens musst Du bei den Ämtern nichts melden. Wenn Du Sozialleistungen bekommst, etwa Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG, sagst Du der zuständigen Stelle, dass Du geheiratet hast. Bei Versicherungen und Verträgen, die mit dem Familienstand zu tun haben, gibst Du ihn ebenfalls neu an.
Kann ich den Nachnamen nach der Hochzeit auch später noch ändern?
Ja. Das Gesetz nennt keine Frist, Eure Erklärung beim Standesamt muss dann aber öffentlich beglaubigt sein. Paare, die am 1. Mai 2025 schon einen Ehenamen führten, können ihn nachträglich zu einem Doppelnamen machen.
Zum Schluss
Für den Anfang reicht ein Abend nach der Trauung. Leg die Eheurkunde, Deinen alten Ausweis und das Handy auf den Tisch und mach als Erstes den Termin beim Bürgeramt aus. Alles andere darf danach Stück für Stück kommen, und auf der Liste zum Ausdrucken siehst Du, was Du schon erledigt hast.
Wenn bei Euch etwas besonders ist, etwa ein Name aus mehreren Teilen oder ein Name aus einem anderen Land, fragt Ihr am besten direkt bei Eurem Standesamt nach. Dort erfahrt Ihr, was in Eurem Fall gilt. Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage.
Ehename, Doppelname und spätere Erklärung: § 1355 BGB, Begleitname: § 1355a BGB, beide in der Fassung seit 1. Mai 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 185). Doppelname für Paare mit Ehenamen vor dem 1. Mai 2025: Art. 229 § 67 EGBGB. Mitteilung an die Meldebehörde: § 58 PStV, Meldebehörden: § 1 BMG. Weitergabe an Rentenversicherung und Krankenkasse: § 196 Abs. 2 SGB VI und § 28i SGB IV. Steuer-ID und Steuerklasse: Bundeszentralamt für Steuern, Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und § 39 Abs. 6 EStG, Wechsel im Jahr der Heirat: BayernPortal und Finanzämter Baden-Württemberg. Arbeitgeber: § 28o SGB IV. Ungültiger Ausweis, Vorlage, vorläufiger Ausweis, Ausweispflicht und Geldbuße: §§ 1, 3, 6, 27, 28, 32 PAuswG, „unverzüglich“: § 121 Abs. 1 BGB, Reisepass: § 11 PassG und § 15 PassG. Gebühren Personalausweis ab 7. Februar 2026 und vorläufiger Ausweis: § 1 PAuswGebV und Gemeinde Stahnsdorf, Mitteilung vom 9. Februar 2026, Reisepass: § 27 PassV mit Anlage 2 (32 Seiten). Standesamtsgebühr für die Namenserklärung, Beispiele: Stadt Eschweiler und Land Berlin. Führerschein: Stadt Stuttgart. Zulassungsstelle: § 15 Abs. 1 FZV. Sozialleistungen: § 60 Abs. 1 SGB I. Bank: AGB-Banken, Nr. 11 Abs. 1 (Muster des Bankenverbands, Fassung 01/23). Gesundheitskarte: Techniker Krankenkasse. Namenswahl 2016: Gesellschaft für deutsche Sprache, Mitteilung vom 19. Dezember 2018, Daten von 174 Standesämtern. Just Married Reset Kit: Produktseite im Shop. Stand September 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und ist keine Rechtsberatung.
